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STELLUNGNAHME SIEDLUNGSLEITBILD 2018

Von spruswil, 9.Januar.2019

Gemeinde Ruswil

 

Siedlungsleitbild

Mitwirkung vom 29. Oktober 2018 bis zum 6. Januar 2019

  Analyse

Konzept

Thema / Seitenzahl:

 

Grundlegende Gedanken zum Siedlungsleitbild im ANALYSE-Bericht:

Die Siedlungsentwicklung und mit ihr der Ausbau der Verkehrswege in der Schweiz und in Ruswil hat seit dem Ende des 2. Weltkrieges zu grossem unwiederbringlichem Landverbrauch geführt. Wenn man alte Flugaufnahmen anschaut, wird dies sehr eindrücklich  sichtbar. Es ist jedem vernünftig denkenden Menschen klar, dass das so nicht im selben Stil weiter gehen kann. Entsprechend sind die nationalen und kantonalen Vorgaben für Neueinzonungen restriktiver geworden. Für Ruswil heisst das, dass Neueinzonungen in der Grösse wie die „Under Schwerzi“, die „Heimat“ oder das Gewerbegebiet „Grindel“ in Zukunft für immer ausgeschlossen sein müssen. Das sind wir nachfolgenden Generationen schuldig. Ein solcher Landverschleiss, wie er die letzten 70 Jahre geschehen ist, widerspricht auch der nationalen Gesetzgebung für eine möglichst grosse einheimische Nahrungsmittelproduktion, die auf landwirtschaftliche Nutzfläche angewiesen ist. Zudem bringt diese Siedlungsentwicklung einen stark zunehmenden Individualverkehr, der auch in Ruswil gross geworden ist, gefährlich ist und das Dorfleben für das Wohnen und den Fuss- und Veloverkehr unattraktiv macht.

 

Anregung / Frage: Umgesetzt auf das vorgesehene neue Siedlungsleitbild (Konzept) für Ruswil für die nächsten 15 – 20 Jahre bedeutet das aus Sicht der SP Ruswil:

 

–        Verbot von grossen neuen Einzonungen wie die obgenannten Beispiele „Under Schwerzi“, „Heimat“ oder „Grindel“.

–        Kleinere Neueinzonungen wenn immer möglich mit Auszonungen anderorts in der Gemeinde kompensieren.

–        Die Tempo-30-Zonen (gemäss Gutachten von 2015) sind unverzüglich zu realisieren.

 

 

–        Die kleinräumige Umfahrung Dorfkern (Grosskreisel via Spyrweg, siehe Verkehrskonzept Dorfkern von 2015) muss endlich und unmittelbar der Bevölkerung vorgestellt werden. Dazu braucht es noch viel „Aufklärungsarbeit“. Dieser Auftrag gehört in das Siedlungsleitbild.

–        Es muss ebenso konkret über den „Korridor“ Umfahrungsstrasse öffentlich diskutiert werden. Ein solches Projekt braucht enorm viele Bedingungen, die erfüllt sein müssen und hat viele Auswirkungen. Man denke nur an die vielen Landbesitzer (Landwirtschaftsbetriebe), Anstösser, Gewerbebetriebe, das Schützenhaus, Gewässerunterführungen oder Gewässerüberführungen, Strassenquerungen, kantonale Umweltauflagen). Es wird nie einen „Korridor“ geben, wenn dies nicht mit den Betroffenen angesprochen wird. Abgesehen von den Bedingungen, Kompetenzen und der Finanzierung, die dazu beim Kanton liegen. Auch dieser Auftrag gehört in das Siedlungsleitbild.

–        Mit Nachdruck müssen die Strukturen für den Fussgänger- und Veloverkehr sowie das ÖV-Angebot stetig angepasst und verbessert werden, so wie es im Konzept bereits definiert ist.

Begründung: Es ist klar und unbestritten: Die Entwicklung der Gemeinde Ruswil in den letzten 70 Jahren brachte viel Wohlstand und Nutzen für die ansässige und zugezogene Bevölkerung. Die Negativauswirkungen wie der Landverschleiss und die grosse Zunahme des Individualverkehrs in Ruswil sind jedoch enorm und können in dem Tempo nicht weiter gehen. Diese Fakten sollen die Grundlage für die konzeptionellen räumlichen Festsetzungen zur Siedlungsentwicklung für die nächsten 15 – 20 Jahre sein.